1. Das Organisationskomitee,
mit der Unterstutzung des Ski Team Fassa, organisieren ein
Tourenskirennen bei Nacht, das SELLARONDA SKIMARATHON genannt
wird.
Das Rennen findet auf den weltberuhmten Skipisten der SELLARONDA
statt und fuhrt durch die Ortschaften, Corvara - Start/Ziel
(Valbadia), Arabba (Livinalongo), Canazei (Fassatal) und
Wolkenstein (Grodnertal).
Das Rennen findet am Freitag 10. Februar 2012 um 18.00 mit
Start und Ziel in CORVARA statt.
2. Das Rennen erfolgt paarweise (2 Personen). Der Start
efolgt „in-line“ (Massenstart). Die Paare können
männlich, weiblich oder gemischt sein, wobei letztere
der männlichen Kategorie zugeordnet werden. Die Teilnehmer
müssen das 21. Lebensjahr
vollendet haben und Mitglied eines eingetragenen Sportvereins
(FISI) sein, sowie in Besitz eines von einem Sportartzt
ausgestellten artztlichen Zeugnis. Es können sich
nationale sowie ausländische Mannschaften mit Athleten
aus verschiedenen Vereinen anmelden. Die ausländischen
Teilnehmer müssen Ausweise gemäss den Vorschriften
ihrer Landeszugehörigkeit besitzen. Die Hochstzahl
der Teilnehmer betragt 500 Teams (1000 Teilnehmer!).
Die Einschreibungen beginnen am 01.12.2011 und schliessen
am 31.01.2012 -- nur uber Internet und Bezahlung mit Kreditkarte.
Daraufhin muss der jeweilige Skiclub das Mod.61 an die
FAX Nr. 0039 0462 763123 senden. Auslandische Teams schicken
das sportartztliche Zeugnis und die Kopie des Vereinsausweises.
Ein Namenswechsel pro Team ist erlaubt (FAX), kostet jedoch
20 Euro.
3. Zeitlimits: Die Maximalzeit zur Vollendung des Rennens
betragt 6.15 Stunden. Die Teams mit einer Teilzeit von
mehr als 1.20 in Arabba, 2.55 in Canazei und 4.30 in Wolkenstein,
werden von der Rennleitung angehalten und vom Wettbewerb
ausgeschossen. Diese Teilnehmer werden mit einem organisierten
Transport (Besenwagen) zum Ziel zuruckgebracht. Jede spontane
Aufgabe des Rennens muss unbedingt dem nachstgelegenen
Streckenposten gemeldet werden.
4. Jede Mannschaft muss wie folgt ausgerüstet sein:
- 2 Paar Tourenski mit Sicherheitsbindungen (vorne und
hinten) und Steigfellen;
- 2 Rücksäcke mit Skiträgern;
- 1 Erste-Hilfe-Packung
- 1 Alu-Rettungsdecke
- 1 Reserve-Steigfell
- 2 Abfahrtshelme, die in Übereinstimmung mit ENI
12492 (U.I.A.A.106) sein müssen. Die Benützung
con MTB-Helme ist streng Verboten.
- 2 Stirnlampen (Anraten: Reflektor von 60 bis.
- 2 Windjacken; - 2 Uberzugshosen - 2 Paar Faustlinge (Reservehandschuhe
im Rucksack)
Achtung: Kein ARVA (VHS-Gerat) ist Pflicht.
Das Material muss für den alpinen Tourensskigebrauch
tauglich sein oder zumindest die erforderlichen Funktionen
erfüllen. Die Materialkontrollen können zu Beginn,
während und am Ende des Rennens stattfinden.
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5. Die 2 Startnummern mussen
auf dem rechten Bein und auf dem Rucksack befestigt werden.
Die Startnummern sind so zu tragen, dass sie deutlich und
völlig lesbar sind.
6. Der Fellwechsel darf nur
in den dafur vorgesehenen Wechselzonen und ohne externe
Hilfe erfolgen, bei Nichtbeachten erfolgt die Disqualifizierung.
Die Wecheselzone darf nur paarweise (gemeinsam) verlassen
werden. Es sind fixe und mobile Kontrollpunkte entlang
der Strecke vorgesehen. Die Strecke wird ausserdem mit
Fähnchen
und rückstrahlenden Bändern, sowie blinkenden Fackeln
markiert.
7. Im Falle eines plötzlichen Wetterumschwungs,
der für die Teilnehmer eine Gefahr bedeuten würde,
kann jederzeit nach unanfechtbarem Urteil der Jury die Strecke
geändert, das Rennen abgesagt, annulliert oder verschoben
werden. Bei Annulierung wird die Einschreibegebühr nicht
rückerstattet.
8. Die Mannschaften durfen sich wahrend des Rennens nicht
mehr als 20 m voneinander entfernen, sodass im Notfall
gegenseitige Hilfe geleistet werden kann. Bei Nichtbeachten
erfolgt die Disqualifizierung. Die Fortführung des
Wettkampfes eines einzelnen Teilnehmers ist verboten. Die
Endzeit einer Mannschaft wird bei Ankunft des zweiten Mitglieds
festgelegt. Die Aufgabe eines Teilnehmers, aus welchem
Grund auch immer, muss bei der nächstgelegenen Wechselzone
gemeldet werden.
9. Folgende Verstosse konnen eine Disqualifizierung zur
Folge haben:
a) unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen;
b) unsportliches Verhalten;
c) die Uberschreitung der Zeitlimits. Die Jury kann auch
Zeitstrafen verhangen.
10. Mit der Einschreibung entheben die Teilnehmer das
Organisationskomitee jeglicher ziviler sowie strafrechtlicher
Verantwortung an Personen oder Sachschäden, die vor,
während und nach dem Rennen oder in dessen Zusammenhang
verursacht werden.
Das Komitee erklärt die Versicherung für Risiken,
die während des Rennens durch Verschulden der Rennorganisation
anstehen, abgeschlossen zu haben; das O.K. versichert die
Teilnehmer während des Rennens nicht.
11. Das O.K. behält sich vor, alle möglichen Änderungen,
die sich für ein gutes Gelingen des Rennens für
notwendig erweisen, zu tätigen.
12. Eventuelle Einwände müssen innerhalb einer
Stunde nach dem Rennen, mit einer Kaution von 50 Euro,
bei der Jury einlangen. Wird der Protest von der Jury angenommen,
so wird die hinterlegte Kaution rückerstattet.
13. Für Allfälliges, das nicht in diesem Reglement
erwähnt worden ist, gelten die Regeln des RTFs und der
Agenda dello Sciatore 2011/12.
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